Berufsethische Richtlinien

Kommission für Aus- und Weiterbildung in Seelsorge aws
der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz

 

 

Inhaltsübersicht

I.              Allgemeines

                            1.               Seelsorgeaus- und Weiterbildung

                            2.              Verbindlichkeit der berufsethischen Richtlinien

                            3.               Grundhaltungen

II.              Berufsethische Verpflichtungen

                            1.              Qualifikation

                            2.              Grundhaltungen in der Kursgestaltung

                            3.              Persönlichkeitsschutz

                            4.              Schweigepflicht

                            5.               Nichteinhaltung der berufsethischen Richtlinien

III.               Leitender Ausschuss, Vertrauenspersonen und Haftung

                            1.              Leitender Ausschuss der aws

                            2.              Vertrauensperson

                            3.              Haftung und Verantwortlichkeit

 

 

I. Allgemeines

§ Seelsorgeaus- und Weiterbildung

Die Kommission für Aus- und Weiterbildung in Seelsorge aws wurde von der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz (DSKK) beauftragt, in Ergänzung zur universitären Seelsorgeausbildung für Studierende, Pfarrpersonen und Mitarbeitende der Kirchen vertiefende Seelsorgeaus- und -weiterbildungen anzubieten. Schwerpunktausbildungen werden in Clinical Pastoral Training (CPT), in Seelsorge im Straf- und Massnahmevollzug (SSMV) und systemischer Seelsorge (SySA) angeboten. Weitere Vertiefungsschwerpunkte stehen in Entwicklung.

 

Die aws führt die Aus- und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Vertreterinnen und Vertretern der Seelsorgerichtungen durch. Es ist Aufgabe der einzelnen Ausbildungsräte, jene Personen zu evaluieren, welche für die entsprechende Richtung als Kursleitende der aws zugelassen werden.

 

Das Programm der aws richtet sich an Pfarrpersonen sowie an weitere Mitarbeitende der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Kantonalkirchen und weiteren Kirchen und Gemeinschaften. Die Teilnehmenden an den Ausbildungen sind in Kirchgemeinden und Pfarreien sowie in Spitälern, psychiatrischen Kliniken, Gefängnissen und Heimen als Seelsorgende tätig oder bilden sich im Hinblick auf eine solche Anstellung aus.

Ziel der Aus- und Weiterbildung der aws ist es, die Teilnehmenden fach- und persönlichkeitsbezogen zu qualifizierter und professioneller Seelsorgearbeit zu befähigen. Die eigene Seelsorgepraxis wird in ihrer spirituellen und kommunikativen Dimension theologisch und pastoralpsychologisch reflektiert, entwickelt und vertieft. Die Aus- und Weiterbildung der aws wird in der Regel in Kursen, Einzel- und Gruppensupervisionen durchgeführt und umfasst vier Elemente:

 

- Reflexion eines begrenzten Praxisfeldes

- Lernen in Kursgruppen (Förderung der Teamarbeit und -fähigkeit)

- Theoriebildung

- Supervision (Reflexion des eigenen Handelns, Selbstreflexion)

§ Verbindlichkeit der berufsethischen Richtlinien

Die berufsethischen Richtlinien der aws regeln berufsethische Grundsätze ihrer Aus- und Weiterbildung. Sie sind verbindlich für alle in ihren Aus- und Weiterbildungen tätigen Personen, namentlich für Kursleitende, Co-Kursleitende, Supervisorinnen/Supervisoren, Referierende etc. (im folgenden zusammenfassend als Kursleitende bezeichnet). Sie sind integrierter Bestandteil der Auftrags- und Anstellungsverhältnisse. Die Anerkennung der Seelsorge der diversen Seelsorgerichtungen setzt voraus, dass von den Mitgliedern/ Kursleitenden aller Schwerpunkte die ethischen Richtlinien anerkannt werden.

 

Die berufsethischen Richtlinien werden den Teilnehmenden mit der Bestätigung zur Kursanmeldung zugestellt.

 

§ Grundhaltungen

aws-Kursleitende wissen sich dem Wort Gottes und den daraus in den Kirchen entwickelten Werten verpflichtet. Sie schützen die Würde und Integrität der Menschen und enthalten sich j jeder Form schädigenden Verhaltens. Sie achten die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Teilnehmenden, insbesondere in den Supervisionen, durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem professionellen Auftrag und den auszubildenden Personen. Sie achten auf die Beibehaltung der eigenen Ausgeglichenheit.

 

Die aws-Kursleitenden sind zur permanenten Weiterbildung und Auseinandersetzung mit berufsethischen Fragen verpflichtet.

Sollten aws-Kursleitenden wissentlich oder unwissentlich Fehler unterlaufen, so übernehmen sie hierfür die Verantwortung und setzen sich sowohl auf theologischem wie fachlichem Hintergrund mit den verursachten Schaden auseinander.

II Berufsethische Verpflichtungen

 

§ Qualifikation

Die Überprüfung der fachlichen, didaktischen und persönlichen Kompetenzen und Eignungen der Kursleitenden obliegt den einzelnen Fachrichtungen. Die aws beauftragt nur Personen mit Kursleitungen, welche von den Ausbildungsräten vorgeschlagen werden. Die aws-Kursleitenden sind zur regelmässigen individuellen Weiterbildung verpflichtet. Die entsprechenden Bescheinigungen sind per Jahresende dem Büro der aws (Leitender Ausschuss) vorzulegen. In begründeten Fällen kann dazu ein finanzieller Beitrag geleistet werden.

 

Wer in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit als aws-Kursleitende/aws-Kursleitender mit Teilnehmenden Konfdikte hat, ein persönliches Gefühl der Überforderung entwickelt oder in eine Überforderung in der Ausbildungssituation kommt, ist verpflichtet, fachliche Hilfestellung in Anspruch zu nehmen in Form einer Intervision, Supervision oder einer anderen geeigneten Unterstützung.

&nbSp;

Geraten aws-Kursleitende in eine persönliche Krise sind sie verpflichtet, angemessene Hilfe zu beanspruchen. Anfallende Kosten dafür können nicht von der aws übernommen werden.

 

§ Grundhaltungen in der Kursgestaltung

Durch diE Ausbildungssituation treten aws-Kursleitende in eine berufliche Beziehung zu den Teilnehmenden, die durch eine Asymmetrie geprägt ist. Die Gestaltung dieser beruflichen Macht- und Abhängigkeitsbeziehung liegt in der Verantwortung der aws-Kursleitenden. In fachlicher HinsichT ist der Inhalt durch die Kursausschreibung vorgegeben.

Die aws-Kursleitenden führen ihren Auftrag gegenüber den Teilnehmenden mit Sorgfalt und Respekt aus. Sie fordern und fördern die Teilnehmenden entsprechend ihren Fähigkeiten und Ressourcen und konfrontieren die Teilnehmenden sachlich und kritisch mit ihren Grenzen, Problemen und Schwierigkeiten..

 

Die aws-Kursleitenden achten auf gender- und andere machtspezifische Fragen und Probleme in der Seelsorge und integrieren diese Erkenntnisse in die Ausbildung. Sie nehmen entsprechende Anliegen der Teilnehmenden auf.

§ Persönlichkeitsschutz

aws-Kursleitende sind verpflichtet, sich jeglicher Übergriffe in der Haltung, der Sprache, den Meinungsäusserungen und der Art der Kontaktaufnahme sowie ideologisch gefärbter Beurteilungen, Beeinflussungen und Manipulationen der Teilnehmenden zu enthalten.

 

Namentlich nicht erlaubt sind:

 

- jede Form anzüglicher und sexuell-erotischer oder sexualisierender Bemerkungen, Gesten, Kontaktaufnahmen etc.

- sexuelle Handlungen mit Teilnehmenden während der Ausbildungszeit und mindestens zwei Jahre nach Abschluss oder Abbruch des Ausbildungsverhältnisses (Die Einwilligung der Teilnehmenden entbindet den aws-Kursleitenden nicht vom sexuellen Enthaltungsgebot.).

- jede Form von Äusserungen, Handlungen oder Kontaktaufnahmen mit Teilnehmenden, die offensichtlich unangemessen sind und Teilnehmende entwerten, beleidigen, ausgrenzen, diskriminieren etc.

- Treffen zu privaten Zwecken, Einzelbetreuungen oder ähnliche Vorzugsbehandlungen einzelner Teilnehmenden während der Ausbildungszeit.

 

Während der Ausbildung sind die Teilnehmenden grundsätzlich gleich zu behandeln und in ihren Leistungen sachlich und fair zu beurteilen

 

§ Schweigepflicht

aws-Kursleitende bzw. die aws unterstehen einer Schweigepflicht für alles, was ihnen während und nach der Ausbildungszeit über Teilnehmende bekannt, zur Kenntnis gebracht oder anvertraut wird. Vorbehalten sind qualifikations- und eignungswirksame Mitteilungen an zuständige Instanzen.

 

aws-Kursleitende bzw. die aws erteilen Behörden, Institutionen oder anfragenden Arbeitgebenden (betreffend Referenzen) nur mit Einwilligung der Teilnehmenden Auskunft. Vorbehalten bleiben gesetzliche Zeugnis- oder Auskunftspflichten.

 

Den aws-Kursleitenden ist der Austausch von Informationen, soweit er notwendig und ausbildungsbezogen ist, gestattet, insbesondere zur Vorbereitung und Durchführung von Kursen, zur Supervision, Intervision etc. Soweit möglich, sind die Informationen zu anonymisieren.

 

Teilnehmende an der Aus- und Weiterbildung der aws unterstehen einer Schweigepflicht bezüglich Kenntnissen und Tatsachen, die sie im Rahmen der Ausbildung über Teilnehmende und Kursleitende erfahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Abschluss der Ausbildung.

 

aws-Kursleitende sind verpflichtet, Unterlagen mit persönlichen Daten von Kursteilnehmenden oder Dritten sicher aufzubewahren und entsprechende EDV-Sicherungen vorzunehmen. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder für den Todesfall sind sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Unterlagen der aws zukommen, welche die Sicherung des Datenmaterials im Rahmen des Sekretariats garantieren muss.

 

§ Nichteinhaltung der berufsethischen Richtlinien

Verstossen aws-Kursleitende gegen berufsethische Richtlinien, werden angemessene Massnahmen angeordnet.

 

In leichten Fällen verpflichtet die aws die Kursleitenden zu ergänzenden kompetenzfördernden und von der aws kontrollierten Massnahmen wie Weiterbildungen, Supervision, Psychotherapie etc. und macht unter Umständen weitere Aufträge vom Nachweis erfolgreich absolvierter Massnahmen abhängig.

 

Bei schwereren Verstössen wird das Vertragsverhältnis mit den aws-Kursleitenden aufgelöst. Liegen rechtsgenügende Gründe vor, erfolgt die Auflösung sofort.

Bei Verdacht auf schwere Verstösse wird die aws-Kursleitende/der aws-Kursleitende sofort freigestellt.

 

Die aws behält sich ausdrücklich straf- oder berufsrechtliche Anzeigen bei Dritten (Kirchen-Exekutiven, Arbeitgebenden, Strafuntersuchungsbehörden, etc.) vor. Vorbehalten bleiben Zivilansprüche der aws und der geschädigten Personen.

 

 

III. Leitender Ausschuss (Büro der aws), Vertrauensperson und Haftung

 

§ Büro (Leitender Ausschuss) der aws

Berufsverstösse gegen die berufsethischen Richtlinien sind Vertragsverletzungen des Anstellungs- bzw. Auftragsverhältnisses, welche von der aws bzw. vom Leitenden Ausschuss der Kommission (Büro der aws - für Personalfragen zuständig) beurteilt und sanktioniert werden.

 

Das Büro der aws (Leitender Ausschuss) kann zur Klärung des Sachverhaltes sachkundige Dritte beiziehen.

 

§ Vertrauensperson

Kursteilnehmende oder Dritte, gegenüber denen aws-Kursleitende die berufsethischen Richtlinien nicht eingehalten oder die ein solches Verhalten beobachtet haben, können sich an eine von der aws bezeichnete Vertrauensperson wenden, die über Vorgehensweisen informiert und auf Wunsch den für Personalfragen zuständigen Leitenden Ausschuss der aws informiert.

 

Die Vertrauensperson kann auch kontaktiert werden, wenn eine aws-Kursleitende/ein aws-Kursleitender gegen die berufsethischen Richtlinien verstossen hat, im Begriff ist, dagegen zu verstossen oder sich zu Unrecht verdächtigt oder beschuldigt fühlt.

 

Wurde die Vertrauensperson von einer betroffenen Person kontaktiert, kann sie nicht gleichzeitig die in der Sache involvierten aws-Kursleitenden beraten und begleiten.

 

Die Vertrauensperson ist nicht befugt, klärende Gespräche, Vermittlungen oder Mediationen zwischen Teilnehmenden und aws-Kursleitenden vorzunehmen. Hierfür ist abschliessend der Leitende Ausschuss der aws zuständig.

 

§ Haftung und Verantwortlichkeit

Hat eine aws-Kursleitende/ein aws-Kursleitender im Rahmen ihrer/seiner Ausbildungstätigkeit einen Schaden verursacht, haftet die aws, bzw. sie behält sich vor, bei fahrlässiger Pflichtwidrigkeit aus dem Anstellungs- oder Auftragsverhältnis auf die aws-Kursleitenden Rückgriff zu nehmen.

 

Liestal und Zürich, den 28. Februar 2007

 

gez. Hans Strub, Präsident der aws                                   gez. Niklaus Zemp, CPT-Beauftragter

 

 

Die Vertrauenspersonen der aws sind:            

- Cornelia Kranich Schneiter, Rechtsanwältin, Niederdorfstr. 18, 8001 Zürich

           Tel. 044 251 31 21

- Toni Brühlmann-Jecklin, Theologe und Psychotherapeut, Urdorferstr. 69a, 8952 Schlieren Tel. 044 730 30 48